Sicherheitskonzept „PERSONENSICHERHEIT“ Kapitel: KINDER- und JUGENDSCHUTZ
(August 2024)
Alle Kinder und Jugendliche haben diskriminierungs- und barrierefrei das gleiche Recht auf Schutz. Dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept umfasst Maßnahmen und Verhaltensanordnungen zur Sicherung der körperlichen und seelischen Unversehrtheit von allen Kindern und Jugendlichen während ihres Aufenthalts an unseren Standorten. Die Grundlagen dieses Schutzkonzeptes sind sinngemäß aber auch bei der Gestaltung des Internetauftritts des Museums (inkl. „Digitale Sammlung“) zu berücksichtigen. Nach Punkt 3. der Hausordnung dürfen sich Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung und unter Aufsicht einer aufsichtsberechtigten Person im Museum aufhalten.
Das Kind bei uns im Museum
Unser Haus bietet Kindern einen altersadäquaten Zugang zu Kunst und Kultur. Neben dem (a) regulären Museumsbesuch (unter 14 Jahren nur in Begleitung einer aufsichtsberechtigten Person), bieten wir auch (b) (geführte und ungeführte) Schulgruppen-Besuche (in Begleitung mindestens einer Lehrperson/externen Begleitperson als aufsichtsberechtige Person; ab 20 Pax idR in Begleitung von mindestens zwei externen Begleitpersonen) sowie (c) Kinder- bzw. Familienworkshops (in Begleitung einer aufsichtsberechtigten Person) an. Aufsichtsberechtigte Personen sind aufsichtsverpflichtete Personen und von unseren Mitarbeiter:innen auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen.
In einzelnen Ausnahmefällen können Workshops (d) ohne Teilnahme von Eltern oder sonstigen Begleitpersonen angeboten werden. In diesen Fällen informiert eine gesonderte Vereinbarung über die konkreten Teilnahmebedingungen des Kindes (sog. „Kids Only“- Workshop). Bei diesen Workshops ist die Anwesenheit von mindestens zwei Mitarbeiter:innen des Museums zwingend vorgeschrieben.
Kinderschutz ist (uns) wichtig
Selbstverständlich orientieren wir uns im Rahmen unserer Tätigkeit mit Kindern an den jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dazu zählen neben der UN-Konvention über die Rechte des Kindes insbesondere auch das Wiener Jugendschutzgesetz
, sowie einschlägige Bestimmungen des österreichischen Strafrechts, Zivilrechts oder das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
. Awareness-Kampagnen bzw. Schulungen für Mitarbeiter:innen finden in regelmäßigen Abständen statt.
Präventive Maßnahmen
Alle unsere Mitarbeiter:innen sind ausdrücklich dazu angewiesen und verpflichtet, die nachfolgend aufgelisteten Präventionsmaßnahmen einzuhalten und zu überwachen. Wir setzen bei der Auswahl unserer Mitarbeiter:innen hohe Anforderungen und verlangen vor Abschluss eines neuen Dienstvertrags ein polizeiliches Führungszeugnis. Soweit wir mit anderen Partnerorganisationen oder Kooperationspartner:innen im Rahmen von Kinder- oder Jugendworkshops (für Teilnehmer:innen bis 18 Jahren) zusammenarbeiten, weisen wir auch diese auf die bei uns gebotenen Kinderschutzmaßnahmen hin.
Es gilt weitestgehend das sog. „Vier-Augen-Prinzip“ (im Sinne einer gleichzeitigen Anwesenheit von mindestens zwei erwachsenen Aufsichtspersonen). Dieser Grundsatz darf nur in seltenen Ausnahmefällen, nur kurzfristig und nur in öffentlichen Bereichen des Museums durchbrochen werden (z.B. bei plötzlicher Erkrankung einer Begleitperson). Die Gründe der Durchbrechung sind im Bedarfsfall schriftlich zu dokumentieren.
Bei Familien- oder Museumsworkshops ist die unbeaufsichtigte Einbindung von Freiwilligen, Volontären, öffentlichen Besucher:innen (Ausnahme: deren begleitende Aufsichtsperson, z.B. Eltern oder Großeltern) oder sonstigen hausfremden Personen nicht gestattet.
Offener Diskurs mit Kindern und Jugendlichen
Was ist gemeint?
- Die Meinung und der Wille von Kindern zählt
- Schutz und Unterstützung gewährleisten
- Recht auf freie Meinung und kindgerechte Information
- Benachteiligungen vermeiden, Inklusion fördern
- Erteilung von Information über Kinderrechte und externe Beratungs- und Anlaufstellen
Umsetzung
- Aufmerksamer, diskriminierungs- und barrierefreier sowie altersgerechter Austausch.
- Mitarbeiter:innen setzen in ihrem Wirkungsbereich die gebotenen Maßnahmen zu Schutz und Unterstützung von Kindern.
Gewaltfreiheit
Was ist gemeint?
- Keine Duldung von psychischer oder physischer Gewalt, Beschimpfungen oder Diskriminierungen.
- Schutz vor Gewalt und Misshandlung
Umsetzung
- Aufmerksamer Umgang und Austausch.
- Allenfalls Berichtspflichten (sh Kinderschutzbeauftragter).
Gesundheit
Was ist gemeint?
- Allgemeine Maßnahmen zur Personensicherheit
- Alterstypische Gefahren am Museumsstandort erkennen; z.B. Sturzgefahr oder Zugluft bzw. Rauch
Umsetzung
- Unverzügliche Meldung und Behebung von Gefahrenquellen; gegebenenfalls Beschilderung bzw. Absperrung.
- Hinweis auf das bestehende Rauchverbot, insbesondere in der Umgebung von Kindern.
- Allenfalls Beschilderung
Jugendschutzgefährdende Ausstellungsinhalte
Was ist gemeint?
- Kein Zugang zu jugendschutzgefährdenden Inhalten (vgl § 10 Abs 1 Z 3 Wr. JSchG)
- z.B „Darstellungen einer die Menschenwürde missachtenden Sexualität“
- Auch bei Website-Gestaltung zu beachten
Umsetzung
- Deutlich sichtbare (mehrsprachige) Beschilderung vor Ticketverkauf und vor dem Eingang).
- Ergänzende Hinweise durch Publikumsservice.
- Gegebenenfalls Einlassverweigerung (zB. für unbegleitete Jugendliche) bzw. Sperre.
Vorgaben für Öffentlichkeits- und Medienarbeit
Was ist gemeint?
Das Fotografieren, Filmen oder Aufnehmen von (fremden) Kindern und Jugendlichen (ohne Einwilligung) ist Dritten grundsätzlich nicht gestattet.
Vom Museum geplante Aufnahmen/Veröffentlichungen muss es vorab schriftlich klären.
Umsetzung
- Grundsätzliche Information, dass fremde Personen nicht fotografiert, gefilmt, aufgenommen werden dürfen.
- Allenfalls ergänzende Beschilderung im Atelier-Bereich.
Sexuelle Integrität
Was ist gemeint?
- Schutz vor Respektlosigkeit, Übergriffen und Gewalt
- Gefahr des „offenen Hauses“ begegnen
- Wickelmöglichkeiten
Umsetzung
- Mitarbeiter:innen dürfen Kinder/Jugendliche nicht beim Toilettengang begleiten. (Sie begleiten Kinder NUR dann ZUR Toilette, wenn ein „Kids Only“-Workshop stattfindet, und auch dann nur „gemeinsam“ mit anderen.
- „Kids Only“-Workshops müssen daher in Anwesenheit von mindestens zwei Mitarbeiter:innen des Hauses stattfinden.
- Ausdrückliche Erinnerung an grundsätzliche Aufsichtspflicht von Lehrpersonal/externen Begleitpersonen.
- Toilettengang im Rahmen von „gesammelten“ Pausen nur in Begleitung ihrer Begleitperson (oder von Schulfreund:innen) bzw. für Kinder unter 14 Jahren nicht alleine gestattet.
- Ab einer Gruppengröße von 20 Pax soll die Gruppe von mindestens zwei Lehr- bzw.- Aufsichtspersonen begleitet werden.
Beschwerdemanagement und Dokumentation
Um interne oder externe Beschwerden im Zusammenhang mit Kinderschutz niederschwellig zu ermöglichen und auf diese adäquat zu reagieren sind in unserer Organisation ein:e Kinderschutzbeauftragte:r sowie ein:e Stellvertreter:in bestellt. Zusätzlich wird an unseren Standorten die Möglichkeit zur Abgabe von altersadäquaten Feedback-Bögen bzw. weiteren Analysetools (für Kinder oder Begleitpersonen) ausgebaut. Selbstverständlich steht auch unser Whistleblower-Portal zur Abgabe von (auch anonymen) Meldungen zur Verfügung .
Unser Kinderschutzteam kann jederzeit per E-Mail kontaktiert werden: kinderschutz@wienmuseum.at
Der:Die Kinderschutzbeauftragte bzw. die Stellvertretung sind verpflichtet, jedem gemeldeten Verdachtsfall nachzugehen, diesen schriftlich zu dokumentieren und nach erster Abklärung (unter Einhaltung von allfälligen Datenschutz- und Verschwiegenheitspflichten) an die Museumleitung zu berichten.
Erhärtet sich der Verdacht auf Kindeswohlverletzung, ist im Falle eines Verstoßes gegen diesen Verhaltenskodex (ohne strafrechtliche Relevanz) unverzüglich ein Gespräch mit der:dem involvierten Mitarbeiter:in zu führen und zu dokumentieren. Bei strafrechtlicher Relevanz besteht eine Mitteilungspflicht an die Kinder- und Jugendhilfe bzw. Anzeigepflicht bei Staatsanwaltschaft bzw. Polizei.
Entkräftet sich der Verdacht auf Kindeswohlverletzung, ist eine abschließende Kommunikation mit allen Betroffenen und involvierten Personen geboten. Die diesbezügliche Dokumentation wird nach spätestens drei Jahren gelöscht.
Einige externe Anlauf- und Beratungsstellen
Evaluierung und Weiterentwicklung
Die Einhaltung dieses Kinderschutzkonzepts wird in regelmäßigen Intervallen vom Kinderschutz-Team überprüft. Eine Evaluierung und Weiterentwicklung wird in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Der:Die Kinderschutzbeauftragte erstattet diesbezügliche Berichte in regelmäßigen Abständen (mindestens halbjährlich) an die Museumsleitung.