Beethoven Wohnung Heiligenstadt

Heiligenstadt war im frühen 19. Jahrhundert eine selbständige Weinhauer-Ortschaft. Ihren wirtschaftlichen Aufschwung verdankte sie einer Badeanstalt, die sich auf dem Gelände des heutigen Heiligenstädter Parks befand. Das Bad wurde von einer mineralhaltigen Quelle gespeist, welche wegen ihrer Heilkraft zahlreiche Kurgäste anlockte, darunter auch die Prominenz des Wiener Kulturlebens.

Ludwig van Beethoven suchte hier Heilung oder zumindest Besserung seines Gehörleidens. Das Haus in der ehemaligen Herrengasse 6 ist der mündlichen Überlieferung nach mit einem erschütternden Zeugnis Beethovens verbunden. Hier verfasste er 1802 jenen an seinen Bruder gerichteten, jedoch nie abgesandten Brief, in welchem er seiner Verzweiflung über seine fortschreitende Taubheit Ausdruck verlieh, das „Heiligenstädter-Testament“.

Beethoven schrieb in diesem Haus an der 2. Symphonie, an den Klaviervariationen op. 34 und 35 sowie Teile der drei Klaviersonaten op. 30.

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Josef Danhauser (1805-1845), Totenmaske Beethovens, © Wien Museum
Eintrittspreise


Erwachsene€ 2,00
SeniorInnen, Wien-Karte, Ö1-Club, Menschen mit Behinderung, Lehrlinge,
Studierende bis 27 Jahre, Präsenz- und Zivildiener und Gruppen ab 10 Personen
€ 1,00
Für Kinder und Jugendliche unter 19 JahrenEintritt frei!
Jeden ersten Sonntag im Monat für alle BesucherInnenEintritt frei!
Führungsentgelt


Führungspauschale für Erwachsenengruppen (empf. Teilnehmerzahl: 20 Personen)
€ 45,00
Führungspauschale für Schul- und Jugendgruppen
€ 15,00
KATALOGE UND PUBLIKATIONEN    

Beethoven Wohnung Heiligenstadt und Beethoven Eroicahaus
Führer durch die Beethoven Wohnung Heiligenstadt und Beethoven Eroicahaus mit Farb- bzw. Schwarzweißabbildungen, broschierte Ausgabe 1995, (Neufassung), 72 Seiten, Führer in deutscher Sprache erhältlich
(Artikelnummer: KA27d)
Erhältlich in: deutsch
€ 9.50


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Beethoven Wohnung Heiligenstadt

A-1190 Wien, Probusgasse 6
Telefon: +43-1-370 54 08, Telefax: +43-1-505 87 47-7201
E-mail office(at)wienmuseum.at

ÖFFNUNGSZEITEN:
Dienstag bis Sonntag und Feiertag,
10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Geschlossen: 1.1., 1.5., 25.12. sowie Oster- und Pfingst-
montag und andere Feiertage, die an einen Montag fallen.

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